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Channel: Wladimir Simonov – Landshut Versicherungen
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Gewerbliche Mietkaution: 90.000€ von Bank zurückbekommen

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Es gibt Versicherungsvermittler, die gibt’s gar nicht. Sie kennen sich mit jeder Sparte bestens aus, sie beraten Kunden aus jeder Branche und haben überall immer die besten Lösungen.

Sie erkennen gerade die Ironie? Solche Versicherungsvermittler existieren in Wahrheit nicht, sie bewerben sich selbst nur so. Und spätestens da sollten bei Ihnen als Kunde die Alarmglocken läuten.

Unser Netzwerkpartner und Profi für Kreditversicherung Nils-Christian Müller berichtete neulich von einem besonders haarsträubenden Fall.

Mietkaution von der Bank?

Ein Gastronom mit mehreren Standorten musste im Laufe der Jahre immer mal wieder Mietkautionen stellen. Mal 5.000 EUR, mal 10.000 EUR, mal aber auch 30.000 EUR – in guten Lagen keine Seltenheit. Insgesamt kamen über die Jahre knapp 180.000 EUR zusammen.

Eine große DEUTSCHE Bank schnürte ihm auf Anraten des Versicherungsmaklers folgendes Angebot, welches so seit Jahren bei ihm praktiziert und bezahlt wurde:

Avalgebühr 2,5% = 4.500 EUR jährlich
Sicherheiten 50% = 90.000 EUR Bareinlage, Verzinsung 0,0%
Ausstellungsgebühr pro Bürgschaftsurkunde 200 EUR pro Stk = insgesamt 3.200 EUR für 16 Urkunden im Laufe der letzten Jahre

Joa. Recht spannend, finden Sie nicht auch?

Mietkaution von der Versicherung!

Unser Profi Nils-Christian Müller kam aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus, stand doch auf der Homepage des (bisherigen) Versicherungsmaklers des Gastronomen doch: „spezialisiert auf alle Arten von Bürgschaften“ – tja, alle Arten bis auf die richtigen, oder? Sonst wäre der Tipp bzgl. Aval bei der Bank doch nicht erfolgt. Denn auch ohne große Überredungskünste fand er die folgende Lösung:

Jahresbeitrag Bürgschaftsversicherung 2,6% = 4.680 EUR jährlich
Sicherheiten = 0,0 EUR
Ausstellungsgebühr pro Bürgschaftsurkunde: 0,0 EUR pro Stück

Das heißt: Unser Gastronom kann sofort wechseln indem er die Bürgschaftsurkunden der Bank durch Bürgschaftsurkunden der Versicherung austauscht, der Wechsel kostet ihn erstmal gar nichts (da die Versicherung die Urkunden kostenlos ausstellt) und auf Dauer nur 180e jährlich mehr – während er 90.000 EUR totes Kapital von der Bank wieder zurück bekommt.

Jeder Unternehmer, der ein ganz kleines Bisschen von Betriebswirtschaft versteht, kann sich sofort ausrechnen was 90.000 EUR frisches Kapital im Unternehmen bewirken. Es können zB Kredite vorzeitig zurückgezahlt oder brauchen gar nicht aufgenommen zu werden, attraktive Skonto-Konditionen bei Lieferanten ausgehandelt oder wahrgenommen werden, Renovierungen und/oder Wartungen früher oder hochwertiger durchgeführt werden, Maschinen und/oder Autos bar bezahlt werden, mehr Werbung oder Marketing betrieben werden, die Altersvorsorge von Mitarbeitern oder seine eigene aufgebessert werden, …

Alleine durch Wahrnehmung von 2% Skonto entsteht ein Vorteil von mindestens 1.800 EUR jährlich, da spielen die 180 EUR Mehrbeitrag für die Bürgschaften keine Rolle mehr.

Tja, einmal mit Profis arbeiten und schon überweist die Bank freiwillig Geld zurück!

Fazit:

Banken müssen für Bürgschaften bzw Avale aller Art bis zu 100% Besicherung verlangen, doch das muss nicht sein! Lösen Sie das Thema clever, kostengünstig und professionell.

Jetzt anfragen und bis zu 90.000 EUR von der Bank zurückholen!

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Über den Autor

Wladimir Simonov

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Wladimir Simonov ist nach der Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und dem Studium zum Finanzfachwirt (FH) seit 2005 als Versicherungsmakler und Honorarberater tätig. Er wohnt und arbeitet im Herzen von Landshut - mehr erfahren Sie auf der Startseite

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Kosten für Mietkaution halbiert und 298.000 EUR frisches Kapital erhalten

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Viele Unternehmen hinterfragen viel zu selten ihre einmal geschlossenen Verträge, dabei schlummert gerade ein wahnsinniges Potenzial. Das musste auch ein Systemgastronom mit 30 Standorten erkennen als er seine gewerbliche Mietkaution von unserem Profi Nils-Christian Müller prüfen ließ.

Bank sagt: Nix geht mehr.

Im Jahr 2011 hat das Unternehmen erkannt, dass es eine (bessere) Lösung für gewerbliche Mietkaution als Barhinterlegung oder Aval von der Bank gibt und bei einer Volksbank den Abschluss einer gewerblichen Mietkaution bei R+V getätigt. Gastronomie ist und war nicht unbedingt ein Wunschrisiko hinsichtlich Bonität, deshalb hat sich R+V damals nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen. Nach individuellen Verhandlungen mit der Fachabteilung kam folgender Vertrag zustande:

Limit gesamt = 800.000 EUR
Jahresbeitrag Bürgschaftsversicherung 2,875% = 23.000 EUR jährlich
Sicherheiten: 350.000 EUR (via Abtretung Festgeld)

Damals sicherlich kein schlechter Deal und gute Arbeit der Volksbank sowie der Fachabteilung des Versicherers.

Seit 2012 brauchte der Systemgastronom dann zwar 300.000 EUR weniger – also nur 500.000 EUR Limit für all seine gewerblichen Mietkautionen – aber eine Anpassung der Konditionen wie zB weniger Sicherheiten oder geringerer Beitrag wurde nicht durchgeführt.

In 2016 riet der Steuerberater dem Unternehmen sich mal um mehr Liquidität zu kümmern und zu prüfen ob die abgetretenen 350.000 EUR zu 0,5% Verzinsung denn nicht besser verwendet werden können. Das Unternehmen musste nämlich immer mal wieder Kontokorrentkredit in 6stelliger Höhe in Anspruch nehmen, auf Dauer wurde das richtig teuer. Der Gastronom begab sich also zu seiner Volksbank und fragte nach, ob da eine Lösung möglich wäre. Die lapidare Antwort: „Nein, damals war das eine individuelle Kalkulation und sie kann nicht geändert oder verbessert werden!“

Ein Schelm der Böses denkt – immerhin ist Kontokorrentkredit mit saftigen Zinsen ein sehr spannendes Erlösfeld für eine Bank im Niedrigzinsumfeld…

Müller sagt: Ein bisschen was geht immer!

Der Steuerberater wollte aber nicht locker lassen und riet dem Kunden sich an unseren Experten für Kreditversicherung Nils-Christian Müller zu wenden. Und da ging dann plötzlich alles ganz schnell:

– Bonität des Unternehmens bei Creditreform um 30 Punkte optimiert
– Bilanzrating bei R+V angestoßen
– intensive Verhandlungen mit Fachabteilung geführt

Vorschlag zur Neuordnung trudelte ein:

Limit gesamt = 500.000 EUR
Jahresbeitrag Bürgschaft 2,4% = 12.000 EUR jährlich
Sicherheiten: 52.000 EUR

Also wenn das nicht der blanke Wahnsinn ist, dann weiß ich auch nicht. Der Gastronom kann per sofort umstellen, erhält einen großen Teil von seinem bereits bezahlten Jahresbeitrag zurück und 298.000 EUR werden sofort von R+V freigegeben. In Zukunft zahlt er knapp die Hälfte weniger, satte 11.000 EUR jährlich zur freien Verfügung! Steuerberater ist happy, Unternehmen ist happy, Versicherer und wir sind happy. Nur die Volksbank fragt sich bis heute was da bloß schiefgelaufen ist..? Den Kontokorrentkredit mit über 15% Zinsen p.a. wird dieser Kunde wohl in nächster Zukunft nicht brauchen.

Ende gut – alles gut 😉

Fazit:

Selbst bestehende Verträge können spektakulär optimiert werden, natürlich nur dann wenn der jeweilige Berater Interesse daran hat oder motiviert ist oder sich sehr gut auskennt. Fragen Sie uns - hier treffen alle 3 Merkmale zu!

Jetzt anfragen und auch bis zu 49% bei gewerblicher Mietkaution sparen!

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Wladimir Simonov

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Gefährliche Frage

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Die Tage entdeckte ich zum 1. Mal seit Jahren handwerklich gute Arbeit eines Bankers bei einem Gewerbekunden. Der bankeigene Vermittler hat bei dem gastronomischen Betrieb an (fast) alle wichtigen Punkte gedacht:
– Betriebsart richtig erfasst  

– alle Risikoorte richtig erfasst

– alle 4 Grundgefahren (Feuer, Einbruch/Diebatstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel) und Elementar versichert 

– Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme vereinbart 

– Versicherungssumme Ertragsausfall richtig berechnet 

– Betriebsschließungsversicherung vereinbart

Er beging lediglich 2 kleine aber verhängnisvolle Fehler: 

1. Sicherungen vor Ort nicht geprüft
2. Unterschied zwischen Neuwertversicherung und Zeitwertversicherung nicht erklärt und deshalb eine gefährliche Unterversicherung produziert

Während 1. nur bei einem Einbruch durch einen bestimmten Eingang Probleme macht, macht 2. immer Probleme. Der Banker fragte die damaligen Neugründer nämlich nur, wieviel sie investiert hätten. Wahrheitsgemäß sagten sie bei Standort I eine Summe X und bei Standort II eine Summe Y. Während für Standort I alles neu erworben wurde, wurde Standort II wegen damals knapper Finanzreserven vorwiegend mit gebrauchter Einrichtung ausgestattet. Man hatte damals ja auch genug Zeit um sich auf dem Markt für gebrauchten Gastrobedarf umzuschauen und Schnäppchen zu schießen, es gehen ja regelmäßig weniger vorausschauende Gastronomen pleite und man kann sich da mal günstig eindecken. Zeit muss man halt dafür haben, denn nicht immer gibt’s das Passende genau zum passenden Zeitpunkt. Danach war aber nicht gefragt, sondern nur wieviel investiert wurde und das wurde von den motivierten Existenzgründern ja richtig beantwortet. Hätte der Bankmitarbeiter damals gefragt was die Einrichtung NEU kosten würde, wäre die Summe Y am Standort II um mehr als 100% höher ausgefallen. So wurde in der Neuwertversicherung (eine Sachversicherung versichert üblicherweise immer den Neuwert!) eine Versicherungssumme gemäß Zeitwert vereinbart ohne es zu merken. Im Schadenfall wäre das aber leider recht schnell aufgefallen, denn JEDER SCHADEN – egal wie hoch – wäre im Verhältnis 4:10 abgerechnet worden. Also 10.000e Schaden – nur 4.000e Entschädigung… Ob man damit dann wieder was Neues oder Gebrauchtes kaufen kann und ob man überhaupt dann Zeit zum Suchen hat, spielt keine Rolle.


Leider echt unsexy, dabei gab sich der Banker echt große Mühe. Nur hätte er für ein optimales Ergebnis auch richtig fragen müssen – und vor Ort die Sicherungen prüfen natürlich auch! 😉
Naja, gut für den Kunden dass die Bank den fähigen Banker irgendwann ausgetauscht hat und ein paar unfähige auf den Kunden losließ. So wuchs seine Unzufriedenheit mit der Bank-Betreuung, er suchte Hilfe bei mir und ich stellte ihm die richtigen Fragen was zu passendem Versicherungsschutz führte 🙂

Der Artikel Gefährliche Frage erschien zuerst bei Landshut Versicherungen.

Meine neue unerwünschte Pflegeversicherung 

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Noch vor meinem Stunt Ende Oktober mit der doppelten Luxationsfraktur fühlte ich mich für den Pflegefall unterversorgt also schrieb ich im September meine seit 7-8 Jahren bestehende Pflegeversicherung an ob sie was dagegen hätte wenn ich meinen Schutz woanders ergänze, denn mittlerweile gab’s bei anderen Versicherungen passendere Tarife für meinen Bedarf. 1 Woche verging, keine Antwort. Dann zuckte ich mit den Achseln und schloss zusätzliche 150e Pflegetagegeld bei meinem Wunschversicherer ab. Mitte Oktober meldete sich mein 1. Versicherer und meinte, dass ihm ein anderweitiger Abschluss nicht recht wäre. Gelangweilt ließ ich am gleichen Tag (14.10.2016) über meinen Innendienst den Neuabschluss ausrichten. Dann passierte wieder nichts bis heute (17.11.2016) ein Sachbearbeiter im Büro anrief und mitteilte, dass sie – sofern ich an dem Neuabschluss festhielte – beabsichtigen mich zu kündigen. Da mir das mittlerweile ziemlich egal war, wollte ich dem schon zustimmen bis mir einfiel dass auch für Versicherer Fristen gelten. In meinem Fall diese: 

Tja, Frist ist um. Nun habe ich semi-freiwillig eben zwei Pflegeversicherungen – bis ich es mir halt anders überlege. Aufgrund Obliegenheitsverletzung kriegen sie mich jedenfalls nicht mehr los 😉

PS: Prüfen oder lassen Sie bei haarigen Angelegenheiten (Kündigungen, Leistungsablehnungen, etc) immer prüfen ob die Rechte, die die Versicherung ausüben möchte, ihnen überhaupt (noch) zustehen. Viele Versicherer haben in letzten Jahren Fachkräfte abgebaut und die verbliebenen mit unzähligen Vorgängen überlastet, immer häufiger werden also wichtige Fristen überschritten und die Rechte der Versicherung verwirkt. Gut für Kunden! 

Der Artikel Meine neue unerwünschte Pflegeversicherung  erschien zuerst bei Landshut Versicherungen.

Wie kulant ist Allianz?

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Durch ein heftiges Gewitter wurden beim Kunden einige Gartensachen beschädigt, unter anderem ein Pavillon und ein Trampolin. Das Pavillon (Schadenshöhe 150e) hat Allianz Deutschland – obwohl in dem aktuellen Tarif des Kunden nicht versichert – kulanterweise erstattet, beim Trampolin (Schadenshöhe 35,90e) hatte die Kulanz dann ein Ende.

„Kulanz“ = freiwilliges Entgegenkommen

So viel zu „Kulanz“, womit viele Vertreter häufig werben. Hier geht’s um einen popligen Betrag aber auch ums Prinzip: Versichert ist das, was im Vertrag steht.

Diese 35,90e hätte der bisherige Allianz-Vertreter des Kunden sicherlich via sogenannte Regulierungsvollmacht (bei manchen Agenturen erlaubt der Brötchengeber Sofortregulierungen bis zu 5.000e) geregelt und der Kunde wäre glücklich(er) oder zufrieden(er). Solche Regulierungsvollmachten geben Versicherer ja auch heraus, weil sie sich davon zum Einen eine Entlastung der Schadenabteilung von Kleinschäden und zum Anderen eine höhere Kundenzufriedenheit versprechen. Dadurch können Vertreter häufig „kulanter“ auf Schäden reagieren und auch mal ein Auge zudrücken.

ABER was ist mit nicht-versicherten Schäden über der magischen Grenze der Regulierungsvollmacht des jeweiligen Vertreters, wenn der Schadensachbearbeiter juristisch korrekt gemäß geltenden Bedingungen reguliert und zurecht ablehnt? Was ist, wenn es nicht um Peanuts sondern um die Existenz geht? Was hilft da Kulanz bei Kleinmist?

Bei Großschäden gibt es keine Kulanz, da wird genau so geleistet wie versichert wurde. Keinen Cent mehr – und hoffentlich auch keinen weniger!

Lösungsansätze

1. Versicher Dich gleich vernünftig statt auf nebulöse Kulanz-Versprechungen zu hoffen.
2. Wähl Tarife mit automatischer Update-Garantie, denn so vermeidest Du eine Diskriminierung durch die eigene Versicherung wenn sie neue Tarife mit besseren Leistungen für Neukunden einführt. Siehe „Kulanz“ oben bzgl Pavillon, das in dem aktuellen Vertrag nicht versichert gewesen wäre aber in der neueren Version davon schon. Viele sehr gute Versicherungen bieten den Update-Service mittlerweile ohne Aufpreis an.
3. Wenn Du Dich entscheidest Punkt 1 zu befolgen, dann vereinbare konsequenterweise bei dem neuen Tarif eine Konditionendifferenzdeckung damit Du sofort und noch vor Ablauf Deines aktuellen „Prinzip-Hoffnung-Kulanz-Tarifes“ von den besseren Leistungen des neuen Tarifes profitierst.
4. Last but not least solltest Du den neuen Tarif optimalerweise auch mit einer Besserstellungsklausel veredeln, damit garantiert keine einzige Deiner bisher versicherten Leistungen verloren gehen kann. Durch eine Besserstellungsklausel verpflichtet sich die Versicherung im Schadensfall auf Wunsch gemäß den Bedingungen des Alt-Tarifes zu leisten.

Was ist nun mit dem Trampolin?

Dieser Kunde hat (wie fast alle unserer Kunden) schlau gehandelt. Wir haben bereits vor Monaten den Wechsel seiner Verträge vorbereitet und er genießt aktuell kostenlose Konditionendifferenzdeckung. Das bedeutet dass – auch wenn er bei seiner neuen Hausratversicherung bisher keinen Cent Beitrag bezahlt hat –
er dort bereits versichert ist und im Schadensfall gemäß deren Bedingungen reguliert wird, wenn sich die aktuelle Versicherung sträuben sollte.

Diesen Fall haben wir hier ja nun und da es nicht nur um 35,90e sondern auch ums Prinzip geht, lassen wir den Schaden via seine neue hervorragende Hausrat regulieren.

Dort heißt es nämlich lapidar:

Versicherte Sachen
„Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung
(Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.“

Echt kulant 😉

Sei schlau, schmeiß den Vertreter raus wenn er was von Kulanz labert.

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Über den Autor

Wladimir Simonov

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Wladimir Simonov ist nach der Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und dem Studium zum Finanzfachwirt (FH) seit 2005 als Versicherungsmakler und Honorarberater tätig. Er wohnt und arbeitet im Herzen von Landshut - mehr erfahren Sie auf der Startseite

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Schadenfreude

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Im Wettbewerb um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für einen Kunden und seine Frau kamen der Wettbewerber und ich zufällig (oder weil wir beide bedarfsgerecht beraten haben) auf den gleichen Tarif. Also was ist für den Kunden naheliegender als… eine Münze zu werfen?

Ja, richtig gelesen. Der Kunde hat durch Münzwurf entschieden, wer das Geschäft machen darf. Tja, ich hatte das Nachsehen. Es war zwar schwer zu verdauen, aber ich nahm es sportlich. Berufsrisiko bei uns Versicherungsmaklern – trotz Topleistung leider nix verdient.

Nun, etwa 1 Jahr später kommt der besagte Kunde mit einem Problem zu mir. Kaum reicht er einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz (“nur” 8.231e!) ein, schon will die Versicherung (zurecht) nichts bezahlen. Da hat der Wettbewerber leider beim i-Tüpfelchen – der Antragsstellung – gepennt und etwas Wichtiges vergessen abzuklären. Nämlich ob die fehlenden Backenzähne auch als “fehlende Zähne” im Sinne der Antragsfragen zu werten sind. Der Kunde gab nur einen fehlenden Zahn im Antrag an, es fehlen jedoch je nach Definition 3-4 Zähne. Oder eben doch nur einer? Das wird die Frage sein. Und auch, ob die Sanierung vorher schon ärztlich angeraten war oder nicht.

Wenn ich gemein wäre, könnte ich den Kunden sonst wohin schicken. Immerhin, winner takes it all – die Courtage und die Probleme. Aber ich bin mal nicht so und werde helfen. Ich weiß auch sogar schon ziemlich genau wie. Ein ganz kleines Quentchen Schadenfreude kann ich mir allerdings selbst beim besten Willen nicht verkneifen… Wer kann es mir verdenken?

Mit freudigen Grüßen,
Wladimir Simonov

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